Objektdaten
Baujahr, Lage, Nutzung, Flächen und Grundstücksdaten bilden die Grundlage jeder belastbaren Einordnung.
Bei vermieteten Immobilien beeinflusst die Gebäude-AfA den steuerlichen Überschuss aus Vermietung und Verpachtung.
Neben der AfA spielen weitere Werbungskosten eine Rolle; eine isolierte Optimierung sollte daher immer in die Gesamtstruktur der Immobilie eingeordnet werden.
Für eine belastbare Beurteilung sollten steuerliche Regeln, Bewertungsstichtag und objektspezifische Tatsachen zusammengeführt werden. Pauschale Aussagen ohne Blick auf das konkrete Objekt greifen häufig zu kurz.
Baujahr, Lage, Nutzung, Flächen und Grundstücksdaten bilden die Grundlage jeder belastbaren Einordnung.
Modernisierungen, Instandhaltungen und erkennbare Bauteilzustände müssen zeitlich und sachlich nachvollziehbar sein.
Bewertungen beziehen sich auf einen konkreten Zeitpunkt. Deshalb sollten Unterlagen möglichst zum relevanten Stichtag passen.
Die jährliche Gebäude-AfA ergibt sich vereinfacht aus der abschreibbaren Bemessungsgrundlage und dem anzuwendenden Abschreibungsverlauf. Bei erworbenen Immobilien ist deshalb zunächst die sachgerechte Aufteilung der Anschaffungskosten auf Grund und Boden sowie Gebäude bedeutsam.
Davon getrennt ist die Frage der Nutzungsdauer. Wird eine kürzere tatsächliche Nutzungsdauer geltend gemacht, muss sie für das konkrete Gebäude nachvollziehbar hergeleitet und steuerlich anerkannt werden. Die individuelle steuerliche Behandlung sollte mit einer steuerberatenden Person abgestimmt werden.
Typischerweise sind Grundrisse, Energieausweis, Objektfotos, Baujahr, Angaben zu Modernisierungen, Kaufvertrag und Grundstücksinformationen hilfreich. Welche Dokumente tatsächlich benötigt werden, hängt von der Fragestellung ab.
Nutzen Sie den Rechner für eine erste Orientierung oder starten Sie mit einer strukturierten Unterlagen-Checkliste.