Fachinformationen zu AfA, Restnutzungsdauer & KaufpreisaufteilungDeutschlandweit · Digital · Strukturiert
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FAQ zur Immobilien-AfA

Antworten auf die häufigsten Fragen rund um Gebäudeabschreibung, Gutachten und Kaufpreisaufteilung.

Was ist ein Restnutzungsdauergutachten?

Es dokumentiert sachverständig, ob für ein Gebäude eine kürzere tatsächliche Nutzungsdauer als die typisierte steuerliche Nutzungsdauer angesetzt werden kann.

Warum ist die Kaufpreisaufteilung wichtig?

Nur der auf das Gebäude entfallende Anteil der Anschaffungskosten ist grundsätzlich abschreibbar; Grund und Boden wird nicht abgeschrieben.

Welche Unterlagen sind typischerweise hilfreich?

Insbesondere Grundrisse, Energieausweis, Fotos, Angaben zu Modernisierungen, Kaufvertrag, Grundstücksdaten und – je nach Fragestellung – weitere Objektunterlagen.

Ersetzt die Website Steuerberatung?

Nein. Die Inhalte dienen der allgemeinen Information. Die individuelle steuerliche Würdigung sollte mit einer steuerberatenden Person abgestimmt werden.

Kann ein Gutachten die AfA erhöhen?

Wenn eine kürzere tatsächliche Nutzungsdauer nachgewiesen und steuerlich anerkannt wird, verteilt sich die Gebäude-Bemessungsgrundlage auf weniger Jahre. Dadurch kann die jährliche AfA höher ausfallen.

Ist eine Vor-Ort-Besichtigung immer erforderlich?

Ob und in welchem Umfang eine Besichtigung erforderlich oder sinnvoll ist, hängt vom konkreten Objekt, der Datenlage und der gutachterlichen Methodik ab.

Kann ich Restnutzungsdauer und Kaufpreisaufteilung kombinieren?

Ja, beide Themen betreffen unterschiedliche Komponenten der AfA: die Bemessungsgrundlage und den Abschreibungszeitraum.

Nächster Schritt

AfA-Potenzial Ihrer Immobilie prüfen

Nutzen Sie den Rechner für eine erste Orientierung oder starten Sie mit einer strukturierten Unterlagen-Checkliste.